Servicebedingungen für Wartungs- und Serviceverträge der duonity GmbH & Co. KG
Stand: 06.04.2026
1. Anbieter, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Anbieter
Anbieter der nachfolgenden Leistungen ist die
duonity GmbH & Co. KG
Servicestandort: Am Elzdamm 50, 79312 Emmendingen, Deutschland
Service-E-Mail: service@duonity.de
1.2 Geltungsbereich
Diese Servicebedingungen gelten für alle Wartungs-, Fernüberwachungs-, Ferndiagnose- und Entstörungsverträge der duonity GmbH & Co. KG über Photovoltaikanlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen, PVT-Anlagen sowie ausdrücklich einbezogene Zusatzleistungen.
Sie ergänzen die jeweilige Vertragsübersicht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Preisübersicht und – soweit gesetzlich erforderlich – die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular.
1.3 Rangfolge der Vertragsunterlagen
Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle schriftliche Vereinbarung,
- Vertragsübersicht,
- diese Servicebedingungen,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1.4 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Servicebedingungen bedeuten:
- Vertragsübersicht: die dem Kunden bei Vertragsschluss übermittelte Übersicht über Wartungsobjekt, Leistungsstufe, zusätzliche Leistungen, Vergütung, Laufzeit, Kündigung und Reaktionszeiten.
- Wartungsobjekt: die in der Vertragsübersicht konkret bezeichnete Anlage an der dort genannten Adresse.
- Servicezeiten: das tägliche Zeitfenster, innerhalb dessen duonity planmäßige Wartungs- und Entstörungsleistungen grundsätzlich disponiert und erbringt.
- Störungsmeldung: die Mitteilung des Kunden über eine Funktionsstörung oder einen Ausfall des Wartungsobjekts.
- Reaktionszeit: die Zeit bis zur ersten qualifizierten Bearbeitung einer ordnungsgemäß eingegangenen Störungsmeldung im Sinne von Ziffer 9.
- Zusätzliche Leistungen: vertraglich einbezogene Erweiterungen des Leistungsumfangs oder gesondert beauftragte Leistungen außerhalb des Grundvertrags.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die in der Vertragsübersicht ausdrücklich bezeichneten Leistungen für das dort genannte Wartungsobjekt.
2.2
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, schuldet duonity insbesondere:
- planmäßige Wartungsleistungen im vereinbarten Umfang,
- Ferndiagnosen und Fernunterstützung im vereinbarten Umfang,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen,
- Vor-Ort-Entstörungsleistungen im vereinbarten Umfang,
- Dokumentation der erbrachten Leistungen.
2.3
Nicht geschuldet sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart:
- ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg,
- ein bestimmter Stromertrag,
- eine bestimmte Jahresarbeitszahl,
- eine dauerhafte Störungsfreiheit,
- eine sofortige vollständige Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft,
- die jederzeitige Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Herstellersupport.
3. Vertragsschluss, Vertragsbeginn, Bindung an das Wartungsobjekt
3.1
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Abschluss über eine Bestellseite im Internet oder durch sonstige ausdrückliche schriftliche Bestätigung von duonity zustande.
3.2
Der Vertrag beginnt zu dem in der Vertragsübersicht bezeichneten Zeitpunkt. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, beginnt der Vertrag frühestens 15 Tage nach Vertragsschluss.
3.3
Der Vertrag ist ausschließlich auf das in der Vertragsübersicht bezeichnete Wartungsobjekt und die dort genannte Wartungsadresse bezogen. Eine Betreuung einer anderen Anlage oder an einer anderen Adresse ist nur geschuldet, wenn hierüber eine neue oder ergänzende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
4. Voraussetzungen der Leistungserbringung
4.1
duonity erbringt Leistungen nur, soweit
- das Wartungsobjekt hinreichend bestimmt ist,
- die Anlage gefahrlos zugänglich ist,
- die erforderlichen Zugänge, Unterlagen und Informationen vorliegen,
- keine sicherheitsrelevanten Hinderungsgründe entgegenstehen,
- notwendige Hersteller- oder Portalzugänge bereitgestellt wurden, soweit diese für die Leistung erforderlich sind.
4.2
Bei Fremdanlagen, älteren Bestandsanlagen oder technisch atypischen Anlagen kann duonity vor Aufnahme der laufenden Leistungen eine gesondert vergütungspflichtige Bestandsaufnahme, Eingangsprüfung oder Freigabeprüfung verlangen.
5. Umfang der geschuldeten Leistungen
5.1 Planmäßige Wartung
Planmäßige Wartungsleistungen werden innerhalb des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs erbracht. Der konkrete Inhalt ergibt sich aus der Vertragsübersicht.
5.2 Ferndiagnose und Fernunterstützung
Ferndiagnosen, Fernunterstützung und Fernüberwachung werden nur erbracht, soweit
- die technische Anbindung des Wartungsobjekts besteht,
- Stromversorgung, Internetverbindung, Herstellerportale und Drittplattformen verfügbar sind,
- erforderliche Freigaben und Zugangsdaten vorliegen.
5.3 Entstörungsleistungen
Entstörungsleistungen umfassen – je nach technischer Erforderlichkeit und vertraglichem Umfang – insbesondere
- Fehleraufnahme,
- technische Ersteinschätzung,
- Ferndiagnose,
- Vor-Ort-Prüfung,
- Wiederherstellungsversuche,
- Disposition weiterer Maßnahmen.
5.4 Kein weitergehender Leistungsinhalt
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfassen Entstörungsleistungen nicht den Austausch defekter Bauteile, Umbauten, Erweiterungen, Gerüststellungen, Hebebühnen, Dachsicherungen, Kältemittelarbeiten, Fremdleistungen oder kostenpflichtige Herstellerleistungen.
6. Nicht geschuldete Leistungen
Nicht Vertragsgegenstand sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart:
- bauliche Veränderungen,
- Neuinstallationen,
- Erweiterungen der Anlage,
- Arbeiten an nicht einbezogenen Fremdkomponenten,
- Reinigungen von Dachflächen oder Modulen,
- Leistungen zur Mangelbeseitigung aus Ursachen, die nicht vom Wartungsvertrag erfasst sind,
- Störungen infolge fehlender Stromversorgung, gestörter Internetverbindung, gestörter Herstellerportale oder sonstiger externer Systeme außerhalb des Verantwortungsbereichs von duonity.
7. Servicegebiet und Servicezonen
7.1
Für Wartungs- und Entstörungsleistungen gelten folgende Servicezonen, bezogen auf die Straßenentfernung zwischen dem Servicestandort Am Elzdamm 50, 79312 Emmendingen und der Wartungsadresse:
- Zone A: 0 bis 50 km
- Zone B: 51 bis 100 km
- Zone C: 101 bis 200 km
- Zone D: 201 bis 300 km
- Zone E: über 300 km
7.2
Maßgeblich ist die von duonity mit einem marktüblichen Routendienst ermittelte einfache Straßenentfernung.
7.3
Für Wartungsobjekte in Zone E kommt ein Vertrag nur zustande, wenn duonity den Vertrag ausdrücklich schriftlich bestätigt. Ohne eine solche ausdrückliche Bestätigung bestehen keine festen Reaktionszeiten und kein Anspruch auf Vor-Ort-Leistungen.
7.4
Ändert sich die Wartungsadresse oder wird das Wartungsobjekt verlegt, bedarf dies einer neuen oder ergänzenden schriftlichen Vereinbarung.
8. Planmäßige Wartung und Terminvereinbarung
8.1
Planmäßige Wartungen werden innerhalb eines sachgerechten Wartungsfensters terminiert. Ein bestimmter Kalendertag oder eine bestimmte Uhrzeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
8.2
Kann eine planmäßige Wartung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trotz mindestens zweier zumutbarer Terminvorschläge von duonity nicht durchgeführt werden, kann duonity die konkrete Wartung für das laufende Vertragsjahr als erledigt behandeln. Dies gilt nicht, wenn die Nichterbringung ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich von duonity stammt.
8.3
Nicht ausgelöste, vom Eintritt eines Störungsfalls abhängige vertragliche Leistungen, insbesondere enthaltene Entstörungseinsätze, werden weder ausgezahlt noch auf Folgejahre übertragen.
9. Störungsmeldungen, Servicezeiten und Einsatzplanung
9.1 Störungsmeldungen
Störungsmeldungen können täglich ganztägig über die von duonity bereitgestellten Meldewege abgegeben werden. Die Entgegennahme kann automatisiert, durch eine Telefonzentrale oder durch sonstige Empfangsdienste erfolgen.
9.2 Servicezeiten
Vor-Ort-Entstörungsleistungen und die operative Einsatzplanung erfolgen grundsätzlich nur innerhalb der täglichen Servicezeiten von
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.
9.3 Kein Anspruch auf Beginn um 09:00 Uhr
Der Beginn der Servicezeiten um 09:00 Uhr bezeichnet ausschließlich den frühestmöglichen Beginn der Bearbeitung im Rahmen der betrieblichen Einsatzplanung. Daraus folgt kein Anspruch des Kunden darauf,
- dass um 09:00 Uhr bereits ein Rückruf erfolgt,
- dass um 09:00 Uhr bereits eine Einsatzentscheidung getroffen ist,
- dass um 09:00 Uhr bereits ein Mitarbeiter oder Techniker vor Ort eintrifft.
9.4 Meldungen außerhalb der Servicezeiten
Geht eine Störungsmeldung außerhalb der Servicezeiten ein, beginnt die qualifizierte Bearbeitung grundsätzlich mit dem nächsten Servicezeitfenster.
9.5 Keine Nachtintervention
Eine Vor-Ort-Intervention außerhalb der Servicezeiten, insbesondere in den Nachtstunden, ist nicht geschuldet, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.6 Priorisierung
duonity ist berechtigt, Störungsmeldungen nach Dringlichkeit, Sicherheitsrelevanz, Entfernung, Zugangsmöglichkeit, Witterung, Verfügbarkeit geeigneter Mitarbeiter und bereits disponierten Einsätzen zu priorisieren.
10. Reaktionszeiten
10.1
Die für das Wartungsobjekt maßgeblichen Reaktionszeiten ergeben sich aus der Vertragsübersicht und ergänzend aus Anlage 1.
10.2 Bedeutung der Reaktionszeit
Reaktionszeit bedeutet ausschließlich die Zeit bis zur ersten qualifizierten Bearbeitung einer Störungsmeldung, insbesondere in Form von
- fachlicher Rückmeldung,
- Ferndiagnose,
- Terminierung,
- Einsatzdisposition.
10.3 Kein Erfolgs- oder Ankunftsversprechen
Die Reaktionszeit ist insbesondere keine Zusage
- des unmittelbaren Vor-Ort-Erscheinens,
- der vollständigen Störungsbeseitigung innerhalb dieser Frist,
- der sofortigen Ersatzteilverfügbarkeit,
- der herstellerseitigen Freischaltung oder Unterstützung innerhalb dieser Frist.
10.4 Voraussetzungen der Reaktionszeit
Reaktionszeiten setzen voraus, dass
- die Störungsmeldung dem Wartungsobjekt eindeutig zugeordnet werden kann,
- der Kunde erreichbar ist,
- die für die Ersteinschätzung wesentlichen Informationen vorliegen,
- kein Fall höherer Gewalt oder sonstiger Leistungshindernisse vorliegt,
- ein sicherer Zugang zum Wartungsobjekt möglich ist.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
- duonity vollständige und zutreffende Angaben zum Wartungsobjekt zu machen,
- Störungen unverzüglich mitzuteilen,
- freien, sicheren und rechtzeitigen Zugang zur Anlage zu ermöglichen,
- vorhandene Unterlagen, Protokolle, Fehlermeldungen und Zugangsdaten bereitzustellen,
- duonity unverzüglich über Umbauten, Fremdeingriffe oder sonstige Veränderungen zu informieren,
- alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
12. Dritt-Eingriffe, Bestandsveränderungen, gesetzliche Mängelrechte
12.1
Der Kunde darf Dritte an der Anlage tätig werden lassen, hat duonity hierüber jedoch unverzüglich zu informieren.
12.2
Nach Eingriffen Dritter ist duonity berechtigt, vor der Fortsetzung laufender Leistungen eine gesondert vergütungspflichtige Zustandsprüfung, Sicherheitsprüfung oder Neuparametrierung zu verlangen.
12.3
duonity haftet nicht für Störungen, Schäden oder Minderleistungen, soweit diese kausal beruhen auf
- Eingriffen Dritter,
- unsachgemäßer Bedienung,
- eigenmächtigen Änderungen,
- unterlassener Wartung,
- Ausfällen externer Versorgungssysteme,
- Mängeln nicht einbezogener Komponenten.
12.4
Gesetzliche Mängelrechte des Kunden aus anderen Verträgen, insbesondere aus einem Werkvertrag über Planung, Lieferung oder Installation, bleiben unberührt. Diese Servicebedingungen entziehen dem Kunden keine gesetzlichen Mängelrechte.
12.5
Freiwillige Zusatzleistungen, besondere Kulanzleistungen oder Sondervorteile können davon abhängig gemacht werden, dass der Anlagenzustand nachvollziehbar dokumentiert und die Wartung fachgerecht durchgeführt worden ist.
13. Termine, vergebliche Anfahrt, außervertragliche Beauftragung
13.1
Kann ein bestätigter Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden oder ist der Zugang zum Wartungsobjekt am Termin nicht möglich, kann duonity die tatsächlich angefallene Anfahrtspauschale sowie bereits angefallene Arbeitszeit nach Anlage 2 berechnen.
13.2
Außervertragliche Leistungen bedürfen grundsätzlich einer ausdrücklichen Beauftragung durch den Kunden. Hiervon ausgenommen sind nur objektiv erforderliche Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Schadensminderung, wenn eine vorherige Rücksprache nicht rechtzeitig möglich oder unzumutbar ist. In diesem Fall wird duonity den Kunden unverzüglich informieren.
14. Vergütung und Preisverzeichnis
14.1
Die vertragliche Grundvergütung ergibt sich aus der Vertragsübersicht.
14.2
Außervertragliche Leistungen werden nach Anlage 2 – Preisverzeichnis für außervertragliche Leistungen berechnet, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
14.3
Soweit möglich und zumutbar, wird duonity den Kunden vor der Ausführung wesentlicher außervertraglicher Leistungen über voraussichtliche Mehrkosten informieren.
14.4
Material, Ersatzteile, Verbrauchsstoffe, Leistungen Dritter sowie herstellerseitig kostenpflichtige Leistungen sind nicht in der Grundvergütung enthalten und werden gesondert berechnet.
15. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
15.1
Die Erstlaufzeit beträgt, soweit in der Vertragsübersicht nichts anderes geregelt ist, 12 Monate.
15.2
Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht zuvor wirksam gekündigt wurde.
15.3
Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
15.4
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.5
Ein wichtiger Grund für duonity liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung wesentliche Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt,
- ein sicherer Zugang zum Wartungsobjekt wiederholt nicht ermöglicht wird,
- die weitere Betreuung aus objektiven Sicherheitsgründen unzumutbar ist,
- eine technisch geordnete Fortführung nach wesentlichen Fremdeingriffen ohne zusätzliche Bestandsklärung nicht möglich ist und der Kunde eine erforderliche Zustandsprüfung ablehnt.
Vor einer außerordentlichen Kündigung wegen eines behebbaren Umstands wird duonity dem Kunden grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben.
16. Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn
16.1
Soweit dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die gesondert zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung.
16.2
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass duonity vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, erfolgt dies nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers.
16.3
Widerruft der Verbraucher den Vertrag nach Beginn der Leistungserbringung wirksam, schuldet er Wertersatz nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
17. Haftung
17.1
duonity haftet unbeschränkt
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde.
17.2
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
17.3
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
17.4
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
18. Höhere Gewalt, Witterung, Herstellerabhängigkeit, Ersatzteile
18.1
duonity ist für Verzögerungen oder Leistungshindernisse nicht verantwortlich, soweit diese auf höherer Gewalt oder auf sonstigen Umständen beruhen, die duonity nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere
- extreme Witterung,
- Naturereignisse,
- behördliche Maßnahmen,
- Streik,
- Verkehrsbehinderungen,
- Sicherheitslagen am Einsatzort,
- Ausfälle von Herstellerportalen oder Drittplattformen,
- fehlende Ersatzteilverfügbarkeit.
18.2
duonity schuldet keine Bevorratung bestimmter Ersatzteile.
18.3
Soweit für Diagnose, Parametrierung oder Entstörung Herstellerfreigaben oder Herstellerleistungen erforderlich sind, hängt die Bearbeitung zusätzlich von deren Verfügbarkeit ab.
19. Kommunikation und elektronische Kündigung
19.1
Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden, insbesondere Kündigungen und Widerrufserklärungen, bedürfen mindestens der Textform, soweit das Gesetz nichts Strengeres verlangt.
19.2
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt duonity für Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr eine gesetzeskonforme elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit.
19.3
Für die laufende Vertragskommunikation darf duonity E-Mail, Kundenbereich, Telefon und sonstige vom Kunden angegebene Kommunikationswege verwenden.
20. Schlussbestimmungen
20.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Verbraucherschutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
20.2
Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand Freiburg im Breisgau.
20.3
Sollte eine Bestimmung dieser Servicebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1 – Reaktionszeiten
1. Grundsätze
- Die nachstehenden Reaktionszeiten gelten nur für ordnungsgemäß eingegangene Störungsmeldungen.
- Reaktionszeiten laufen nur innerhalb der Servicezeiten.
- Sie bezeichnen ausschließlich die Zeit bis zur ersten qualifizierten Bearbeitung.
- Für Zone E gelten feste Reaktionszeiten nur, wenn sie in der Vertragsübersicht ausdrücklich vereinbart sind.
2. Grundwerte nach Anlagenart und Leistungsstufe
Photovoltaikanlagen
| Leistungsstufe | Reaktionszeit Zone A |
|---|---|
| Stufe 1 | 3 Servicetage |
| Stufe 2 | 2 Servicetage |
| Stufe 3 | 1 Servicetag |
Luft-Wasser-Wärmepumpen
| Leistungsstufe | Reaktionszeit Zone A |
|---|---|
| Stufe 1 | 2 Servicetage |
| Stufe 2 | 1 Servicetag |
| Stufe 3 | 4 Servicestunden |
PVT-Anlagen
| Leistungsstufe | Reaktionszeit Zone A |
|---|---|
| Stufe 1 | 2 Servicetage |
| Stufe 2 | 1 Servicetag |
| Stufe 3 | 4 Servicestunden |
3. Verlängerung nach Servicezone
Photovoltaikanlagen
| Leistungsstufe | Zone A | Zone B | Zone C | Zone D | Zone E |
|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3 Servicetage | 4 Servicetage | 5 Servicetage | 6 Servicetage | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
| Stufe 2 | 2 Servicetage | 3 Servicetage | 4 Servicetage | 5 Servicetage | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
| Stufe 3 | 1 Servicetag | 2 Servicetage | 3 Servicetage | 4 Servicetage | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
Luft-Wasser-Wärmepumpen
| Leistungsstufe | Zone A | Zone B | Zone C | Zone D | Zone E |
|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2 Servicetage | 3 Servicetage | 4 Servicetage | 5 Servicetage | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
| Stufe 2 | 1 Servicetag | 2 Servicetage | 3 Servicetage | 4 Servicetage | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
| Stufe 3 | 4 Servicestunden | 1 Servicetag | 2 Servicetage | 3 Servicetage | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
PVT-Anlagen
| Leistungsstufe | Zone A | Zone B | Zone C | Zone D | Zone E |
|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2 Servicetage | 3 Servicetage | 4 Servicetage | 5 Servicetage | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
| Stufe 2 | 1 Servicetag | 2 Servicetage | 3 Servicetage | 4 Servicetage | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
| Stufe 3 | 4 Servicestunden | 1 Servicetag | 2 Servicetage | 3 Servicetage | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
4. Klarstellung
Die vorstehenden Reaktionszeiten begründen keinen Anspruch darauf, dass ein Vor-Ort-Einsatz noch am Tag der Meldung oder zu einer bestimmten Uhrzeit erfolgt. Maßgeblich ist allein die erste qualifizierte Bearbeitung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Reaktionszeit.
Anlage 2 – Preisverzeichnis für außervertragliche Leistungen
1. Geltungsbereich
Dieses Preisverzeichnis gilt für Leistungen, die nicht von der vertraglichen Grundvergütung umfasst sind und vom Kunden zusätzlich beauftragt werden oder nach diesen Servicebedingungen gesondert berechnet werden dürfen.
2. Preisgrundsätze
- Soweit der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, verstehen sich die nachstehenden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Gegenüber Unternehmern gelten die nachstehenden Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen werden.
- Arbeitszeit wird nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet.
- Zuschläge werden auf Arbeitszeit und Anfahrtspauschale, nicht jedoch auf Material, Ersatzteile oder Verbrauchsstoffe erhoben.
- Einsätze außerhalb der üblichen Einsatzplanung werden nur nach tatsächlicher Verfügbarkeit und gesonderter Beauftragung erbracht.
3. Arbeitszeit
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Arbeitszeit Kundendienst / Entstörung / technische Prüfung | 109,00 € je Stunde |
4. Anfahrtspauschalen nach Servicezone
| Servicezone | Entfernung | Pauschale |
|---|---|---|
| Zone A | 0 bis 50 km | 39,00 € |
| Zone B | 51 bis 100 km | 79,00 € |
| Zone C | 101 bis 200 km | 149,00 € |
| Zone D | 201 bis 300 km | 229,00 € |
| Zone E | über 300 km | nach gesondertem Angebot |
5. Zuschläge
| Zuschlagstatbestand | Zuschlag |
|---|---|
| Montag bis Freitag außerhalb der Servicezeiten | +50 % |
| Samstag | +50 % |
| Sonntag | +100 % |
| Gesetzlicher Feiertag am Einsatzort | +150 % |
6. Material, Ersatzteile, Verbrauchsstoffe, Fremdleistungen
| Position | Berechnung |
|---|---|
| Material und Ersatzteile | nach tatsächlichem Aufwand |
| Verbrauchsstoffe, insbesondere Glykol, Kältemittel, Prüf- und Reinigungsmittel | nach tatsächlichem Aufwand |
| Herstellerleistungen, Portalgebühren, Softwareentgelte Dritter | nach tatsächlichem Aufwand |
| Fremdleistungen, Gerüst, Hebebühne, Dachsicherung, Laborleistungen | nach tatsächlichem Aufwand |
7. Klarstellung
Dieses Preisverzeichnis gilt ausschließlich für außervertragliche Leistungen. Leistungen, die bereits von der jeweils gebuchten Leistungsstufe umfasst sind, werden nicht zusätzlich nach diesem Preisverzeichnis berechnet.
Deine Energielösung ist unsere Mission!
Danke für dein Vertrauen




