Bedingungen des Empfehlungsprogramms von duonity
Stand: 20.04.2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Empfehlungsprogramms ist die duonity GmbH & Co. KG.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, volljährige Personen, die Kunde von duonity sind oder waren.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende von duonity sowie Personen oder Unternehmen, die beruflich, gewerblich oder auf Provisionsbasis für duonity Empfehlungen, Leads oder Vermittlungen erbringen.
3. Gegenstand des Empfehlungsprogramms
Teilnehmende können duonity an Dritte weiterempfehlen.
Für jede nach diesen Bedingungen gültige und erfolgreich beauftragte Empfehlung erhält der Teilnehmende eine Empfehlungsprämie in Höhe von 200,00 €.
Die Anzahl möglicher Empfehlungen ist nicht begrenzt.
4. Was ist eine gültige Empfehlung?
Eine Empfehlung ist nur dann gültig, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- die empfohlene Person ist zum Zeitpunkt der Empfehlung noch kein aktiver Lead und noch kein Kunde von duonity,
- die empfohlene Person hat sich erstmals über den persönlichen Empfehlungslink des Teilnehmenden bei duonity gemeldet oder die Empfehlung wurde duonity anderweitig eindeutig und nachweisbar zugeordnet,
- die empfohlene Person bestätigt, dass die Empfehlung durch den jeweiligen Teilnehmenden erfolgt ist, und
- die Empfehlung verstößt nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Teilnahmebedingungen.
Maßgeblich ist stets die erste eindeutig zuordenbare gültige Empfehlung.
Mehrfachnennungen derselben Person begründen keinen mehrfachen Anspruch.
5. Ausschluss bestimmter Empfehlungen
Nicht prämienberechtigt sind insbesondere
- Selbstempfehlungen,
- Empfehlungen von Personen, die bereits vor der Empfehlung mit duonity in Kontakt standen,
- Empfehlungen, die nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden können,
- Empfehlungen mit unrichtigen oder missbräuchlichen Angaben,
- Empfehlungen im Rahmen gewerblicher Vermittlungstätigkeit.
6. Wann entsteht der Anspruch auf die Empfehlungsprämie?
Der Anspruch auf die Empfehlungsprämie entsteht erst, wenn
- die empfohlene Person einen wirksamen Vertrag mit duonity abgeschlossen hat,
- gesetzliche Widerrufsrechte nicht mehr ausgeübt werden können und nicht ausgeübt wurden,
- der Vertrag nicht anderweitig aufgehoben wurde und
- die vertraglich vereinbarte erste Zahlung der empfohlenen Person bei duonity eingegangen ist.
Ein Erstgespräch, eine Vorprüfung, ein Vor-Ort-Termin, eine Angebotserstellung oder eine Reservierung genügen hierfür nicht.
7. Freigabe und Auszahlung
Nach Eintritt der Voraussetzungen gemäß Ziffer 6 wird die Empfehlungsprämie im Portal als „Bonus freigegeben“ angezeigt.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf Anforderung des Teilnehmenden über das Kundenportal und nur per Banküberweisung auf ein vom Teilnehmenden angegebenes Konto.
duonity ist berechtigt, vor der Auszahlung angemessene Nachweise zur Identität und Kontoinhaberschaft zu verlangen, soweit dies zur Missbrauchsvermeidung oder zur ordnungsgemäßen Auszahlung erforderlich ist.
8. Steuerliche Verantwortung
Die Teilnehmenden sind selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der erhaltenen Empfehlungsprämien verantwortlich. duonity erteilt hierzu keine Steuerberatung.
9. Datenschutz und Kontaktaufnahme
duonity verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Empfohlene Personen werden von duonity nicht ungefragt allein aufgrund einer bloßen Nennung kontaktiert. Eine werbliche Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon erfolgt nur, wenn hierfür eine wirksame rechtliche Grundlage, insbesondere eine entsprechende Einwilligung, vorliegt.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in den Datenschutzhinweisen von duonity.
10. Missbrauch und Rückforderung
duonity behält sich vor, Teilnehmende bei Verdacht auf Missbrauch, Umgehung, Manipulation oder falsche Angaben vom Empfehlungsprogramm auszuschließen.
Bereits freigegebene, aber noch nicht ausgezahlte Empfehlungsprämien können in solchen Fällen aberkannt werden. Bereits ausgezahlte Empfehlungsprämien können zurückgefordert werden, wenn sie aufgrund vorsätzlich falscher oder missbräuchlicher Angaben ausgezahlt wurden.
11. Änderung oder Beendigung des Empfehlungsprogramms
duonity kann das Empfehlungsprogramm mit Wirkung für die Zukunft ändern oder beenden, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Bereits wirksam entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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